Dienstag, 18. Januar 2011

Der WEG- Verwaltungsbeirat - Seine Aufgaben und Möglichkeiten

Ein Ratgeber der Hausmann Hausverwaltung für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer!

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält lediglich rudimentäre Regelungen über den Verwaltungsbeirat, der zwar kein zwingend vorgeschriebenes, ein in der Praxis jedoch häufig eingesetztes sinnvolles Hilfs- und Kontrollorgan der Wohnungseigentümer- gemeinschaft ist. Damit sich WEG - Verwaltungsbeiräte über ihre Rechte und Pflichten informieren können, haben wir diesen Leitfaden für Wohnungseigentümer herausgegeben.

§29 WEG enthält die gemäß §20 Abs.1 WEG eröffnete Möglichkeit, einen Verwaltungs- beirat zu wählen, der als Mittler zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter fungieren soll.

Diese Broschüre soll sowohl den Eigentümern als auch den Verwaltungsbeiräten als Leitfaden in Bezug auf die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Bestellung eines Verwaltungsbeirats dienen und hierneben einen praxisorientieren Überblick über dessen Aufgaben und Pflichten geben.

Die Hausmann Hausverwaltung hofft, dass die Broschüre Hilfestellungen geben und Fragen beantworten kann und insbesondere auch in Praxis bei der - mehr oder weniger - täglichen, jedoch wohl keineswegs immer alltäglichen Arbeit als Verwaltungsbeirat dienlich sein wird.

Für Anregungen und Kritik sind wir dankbar.

Die Broschüre steht auf dieser Webseite kostenfrei als PDF-Datein zum herunterladen bereit:

http://www.verwaltungsbeirat-broschuere.de/

Nun viel Spaß beim Lesen.
Ihr Thorsten Hausmann