Sonntag, 22. Januar 2012

Ein klares "Ja" zu Mitarbeiter 50+ und 60+ , der Mittelstand ist gefordert.

Die Hausmann Hausverwaltung hat reagiert:

Der demografische Wandel macht ein Umdenken in der Personalpolitik von Unternehmen notwendig. Ältere Arbeitnehmer möglichst früh in den Vorruhestand zu entlassen, kann sich keine mittelständische Firma leisten - denn es droht der Wissens- und damit Kompetenzverlust. Hinzu kommt, dass viele ältere Beschäftigte gerne länger arbeiten möchten, als es der Gesetzgeber regulär vorsieht. Sie möchten zum einen ihren Ruhestand genießen und zum anderen weiter "dazugehören".

Wie lassen sich diese Wünsche mit den unternehmerischen Notwendigkeiten zusammenbringen? Hausmann Immobilien geht seit längerem einen zeitgemäßen Weg und beschäftigt ältere Arbeitnehmer wie selbstverständlich weiter, wenn sie es wünschen. Der Immobilienkaufmann Jürgen Müntzel ist dafür ein gutes Beispiel und erklärt dies in einem kleine YouTube Interview von 2 Minuten.




Sehen Sie sich gerne das kurz Interview an: Und wer Interesse in unseren Teams der Hausmann Hausverwaltung oder der Hausmann Immobilienberatung  hat, der meldet sich gerne bei mir persönlich mit einer kurzen eMail und wir verabreden einen Kennenlerntermin.

Ihr Thorsten Hausmann







Sonntag, 15. Januar 2012

Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente! Auch 2012 eine gute Entscheidung meinen die Hausmann Immobilien Berater und Makler.

Gute Gründe für den Kauf einer Eigentumswohnung: Die Eigentumswohnung als Kapitalanlage bietet ein finanzielles Polster und sichert die Rente!

Es hat sich heute für 68 Prozent der Berufstätigen in Deutschland ihre Einstellung zur privaten Altersvorsorge wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise geändert.

Die Skepsis gegenüber den meisten Vorsorgeformen ist weiter gewachsen. Sehr viele Berufstätige, die eigentlich ihre Vorsorge ausbauen wollten, haben bestehende Vorsorgeverträge gekündigt oder gekürzt. „Riester Rente Produkte“ werden genau nachgefragt oder sogar gemieden.

Gleichzeitig befürchten 37 Prozent aller Berufstätigen in Deutschland, dass der Staat wegen der stark gestiegenen Verschuldung die Renten zukünftig kürzen muss. 28 Prozent vermuten überdies, dass ihre eigenen Ersparnisse durch stark steigende Preise wegen der hohen Staatsschulden entwertet werden. Die stabilste Altersvorsorge ist laut Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos für 83 Prozent der Bundesbürger eine eigene Immobilie.

Keine andere private Vorsorgeform ist in Deutschland so angesehen. Zwei Drittel aller Berufstätigen sehen hierin heute eine „ideale Form der Alterssicherung“. Dabei geht es nicht nur um die selbstgenutzte Immobilie. Viele Gründe sprechen dafür, eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage zu kaufen und so im Alter sichere Einnahmen zu generieren. Wie man eine sichere Rendite erwirtschaftet  zeigt das Rendite Modell der Hausmann Hausverwaltung aus Hamburg und Norderstedt auf.

Die Wertstabilität ergibt sich aus der seit Jahren geringen Neubautätigkeit, der gestiegenen Nachfrage in Deutschland und den immer noch steigenden Haushaltszahlen. Die Mieten in den Trendlagen Deutschlands verteuern sich übermäßig stark. Bei derzeit immer noch sehr niedrigen Bauzinsen ist eine Eigentumswohnung gut zu finanzieren.

Nach Aussagen des BFW, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., besteht in Deutschland Nachholbedarf. Unter dem Gesichtspunkt der privaten Altersvorsorge sei die Vermögensbildung durch den Erwerb von Wohneigentum besonders sinnvoll. Die Belastungsquote älterer Menschen für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung liegt derzeit mit 29 bis 32 Prozent deutlich über der von jüngeren Haushalte (22 Prozent). Diese Quote wird aufgrund der sinkenden Einkommen der älteren Bevölkerung weiter steigen. Wohneigentum würde hier eine deutliche Entlastung schaffen.

„Viele Anleger scheuen sich vor der Verantwortung und dem Verwaltungsaufwand, der mit einer vermieteten Eigentumswohnung verbunden ist“, berichtet Thorsten Hausmann von der Hausmann Hausverwaltung. „Vermietern ist zu aller erst ein gutes und stressfreies Mietverhältnis mit regelmäßigen, pünktlichen Mietzahlungen wichtig. Mietausfälle möchten sie in jedem Fall vermeiden und das Risiko von Mietvandalen und Mietnomaden möglichst nicht eingehen“

Hausmann Immobilien hat mit verschiedenen Serviceangeboten auf diesen Bedarf reagiert und bietet seinen Kunden Sicherheit durch das Vermieter-Sorglospaket an. Dabei mietet Hausmann Immobilien auf eigenes Risiko Wohnimmobilien an, zahlt den Eigentümern (Vermietern ) ihre Miete auch bei Leerstand oder Mietausfall und trägt das Kostenrisiko von Räumungsklagen sowie bei Mietvandalismus und Mietnomadentum. Statt zahlreicher Mieterwechsel hat der Eigentümer für viele Jahre einen verlässlichen Partner als seinen Mieter.

Wer das Vermieterrisiko selber tragen, jedoch die Verwaltung seiner Eigentumswohnung dem Verwalter übertragen möchte, findet hierzu die von der Hausmann Hausverwaltung angebotene Sondereigentumsverwaltung.  Wer ein ganzes Mietshaus als Renditeobjekt zu verwalten hat, dem wird ein Expertenteam für diese Mietverwaltung angeboten.

Erklärtes Ziel der Hausmann Hausverwaltung ist es, allen Eigentümern die Sicherheit zu geben, dass ihre Immobilie in guten Händen ist und so verwaltet wird, als würde man es selber machen.

Direkte Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne Thorsten Hausmann unter der eMail Adresse: info@Hausmann-Hausverwaltung.de
oder telefonisch unter: 040/529 40 80

Samstag, 3. Dezember 2011

Persönliche Einladung für die WEG - Verwaltungsbeiräte
der Hausmann Hausverwaltung GmbH und für Gäste

Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung im Januar 2011 möchten wir Sie herzlich zur Veranstaltung des

„Hausmann – WEG – Forum“

einladen.

Diese Veranstaltung verknüpfen wir mit einem kleinen Neujahrsempfang für Sie als unsere Verwaltungsbeiräte, und einem Vortrag des Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht, Herrn Rechtsanwalt Nico Franck.

Die Veranstaltung findet statt am:

Dienstag, den 10. Januar 2012 um 18 Uhr
       im Museum für Völkerkunde (Großer Hörsaal)
 Rothenbaumchaussee 64, 20148 Hamburg

18:00 Uhr: Empfang bei Sekt und anderen Getränken. Ihre persönliche Objektbetreuer und die Geschäftsleitung möchten mit Ihnen auf das „Neue Jahr 2012“ anstoßen.

18:30 Uhr: Begrüßung durch die Geschäftsführerin Frauke Fölster mit einem Impulsvortrag zu aktuellen Thema:   „Umsetzung/Beschlussfassung/rechtliche Konsequenzen bei der Umsetzung der Novelle der Trinkwasserverordnung

18:45 Uhr: Informationen für Verwaltungsbeiräte durch den Rechtsanwalt Nico Franck zum Thema „Beschlussfassung zur Wartung, weiteren Maßnahmen, Austausch Bleileitung im Jahr 2013“ mit ausreichend Zeit für Ihre Fragen.

19:45 Uhr:  Schlusswort des Geschäftsführers Thorsten Hausmann.

Ende der Veranstaltung ca. um 20:00 Uhr.

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 040/5293080 an oder teilen Sie uns Ihre Teilnahme per eMail mit: info@Hausmann-Hausverwaltung.de


Weitere Informationen auf der Webseite für Verwaltungsbeiräte:
http://www.WEG-Verwaltungsbeirat.de


Sonntag, 13. November 2011

Wie hoch sind die Anforderungen des Vermieters an eine Modernisierungsankündigung?

Die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme muss nicht detailliert sein, vielmehr reicht es aus, dass sich der betroffene Mieter ein Bild von der geplanten Maßnahme machen kann. 

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie hoch bzw. wie niedrig die Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung gemäß § 554 BGB sein müssen. Dem BGH lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor:

Der Vermieter hatte die Absicht, an der Westseite des Hauses Balkone nachzurüsten. Um diese Maßnahme durchführen zu können, haben die Wohnungseigentümer von den Mietern der betroffenen Wohnungen die Zustimmung zur Duldung der Maßnahme verlangt. Stichwortartig kündigten sie u.a. folgende Baumaßnahmen schriftlich an: - Installation von Heizung und Elektroinstallation im betroffenen Wandbereich, - das Datum des voraussichtlichen Baubeginns, - Ankündigung der 6 wöchigen Bauzeit und - die nach Abschluss der Arbeiten fällig werdende erhöhte Miete.

Gleichzeitig teilten sie den Mietern mit, dass zusätzlich 5 Tage für Bauarbeiten innerhalb der Wohnung sowie Malerarbeiten nach einer Woche Trockenzeit erforderlich seien. Die Mieter weigerten sich, die Maßnahme zu dulden, weil die Ankündigung ihrer Ansicht nach nicht detailliert genug gewesen sei.

In seiner Entscheidung vom 28.09.2011 (VIII ZR 242/10) hat der BGH zu Gunsten des Vermieters entschieden und die Mieter zum Dulden verurteilt. Es hat insbesondere ausgeführt, dass es nicht erforderlich sei, jede Einzelheit der geplanten Modernisierungsmaßnahme im Ankündigungsschreiben zu beschreiben und jede Auswirkung detailliert mitzuteilen. Vielmehr reiche es aus, dass dem Mieter ausreichend Kenntnis dahingehend verschafft wird, wie die Wohnung durch eine Modernisierungsmaßnahme verändert wird und wie sich dies auf den künftigen Gebrauch der Wohnung und die Höhe der monatlichen Miete auswirken werde.

Soweit der Mieter die baulichen Gegebenheiten seiner Wohnung kennt, sei es ausreichend, wenn er sich ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten baulichen Maßnahmen machen könne. Für den Vermieter bedeutet es eine gewisse Erleichterung bei der Begründung. Es ist aber Vorsicht geboten, denn der BGH sagt auch, dass sich ein realistische Bild von den beabsichtigten baulichen Maßnahmen gemacht werden können muss. Die Entscheidung ist kein Freibrief für den Versuch, eine unvorbereitete Modernisierungsmaßnahme durchführen zu lassen.

Rechtsanwalt Peter Hesse Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Brennecke & Partner Rechtsanwälte Bertinistraße 12-13 14469 Potsdam Tel: 0331 6203030 Fax: 0331 6203033 hesse@brennecke-partner.de www.brennecke-partner.de hesse@brennecke-partner.de